Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.05.2004 - 11 UF 183/03   

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https://dejure.org/2004,4921
OLG Hamm, 26.05.2004 - 11 UF 183/03 (https://dejure.org/2004,4921)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.05.2004 - 11 UF 183/03 (https://dejure.org/2004,4921)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 11 UF 183/03 (https://dejure.org/2004,4921)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 539
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 02.06.2003 - 11 WF 58/03

    Zur Frage der Verpflichtung zur konkreten Darlegung des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2004 - 11 UF 183/03
    Die Klägerin verlangt darüber hinaus - auf der Grundlage der Berechnungen im Beschluss des Senats vom 02.06.2003 (NJW-RR 2004, 152), auf den Bezug genommen wird (Bl. 65 ff. GA) - monatlich weitere 181,- EUR.

    Dieser Auffassung hat sich der Senat angeschlossen (NJW-RR 2004, 152) und hält auch nach nochmaliger Prüfung daran fest.

  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 123/89

    Heranziehung eines Elternteils zum Barunterhalt; Begriff des anderen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2004 - 11 UF 183/03
    Andererseits hat er stets die Auffassung vertreten, dass der Unterhaltspflichtige bei der Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt für ein nicht bei ihm lebendes Kind wegen der Betreuung eines bei ihm selbst lebenden Kindes auch ohne konkreten Kostenaufwand dann einen Bonus in Anspruch nehmen könne, wenn er darlegen könne, dass die Betreuung nur unter besonderen Erschwernisse zu bewerkstelligen sei (BGH FamRZ 1991, S. 182, 184).
  • BGH, 17.09.1980 - IVb ZR 552/80

    Anrechnung einer Waisenrente auf den Unterhaltsanspruch eines unehelichen Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2004 - 11 UF 183/03
    In der zitierten Entscheidung (FamRZ 1980, S. 1109) hat der BGH nur ausgeführt, dass Bar- und Betreuungsunterhalt grundsätzlich gleichwertig seien.
  • OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 11 UF 245/00

    Zum Unterhaltsbedarf eines Kindes nach dem Tod des betreuenden Elternteils

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2004 - 11 UF 183/03
    bb) Andere Stimmen vertreten demgegenüber die Auffassung (OLG Stuttgart, FamRZ 2001, S. 1241; Luthin, Handbuch des Unterhaltsrechts, 9. Auflage, Rdnr. 3172), dass der Betreuungsunterhalt konkret beziffert werden muss.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.03.2004 - 3 U 162/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5235
OLG Frankfurt, 04.03.2004 - 3 U 162/02 (https://dejure.org/2004,5235)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.03.2004 - 3 U 162/02 (https://dejure.org/2004,5235)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. März 2004 - 3 U 162/02 (https://dejure.org/2004,5235)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 648a Abs 2 S 2 BGB, § 767 BGB, § 768 BGB, § 770 BGB, § 771 BGB
    Bauhandwerkersicherung: Ausschluss eines Zahlungsverweigerungsrechts des bürgenden Bank bei werkvertraglich vereinbarter zusätzlicher Sicherung der Werklohnforderung durch Bürgschaft auf erstes Anfordern

  • Wolters Kluwer

    Recht zur Zahlungsverweigerung bei vereinbarten Sicherheiten; Notwendigkeit der Differenzierung zwischen nachträglich verlangten Sicherheiten und vereinbarten Sicherheiten bei der Bürgschaft; Besonderheiten bei Bauhandwerksicherungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 648a BGB nicht auf vereinbarte Werklohnbürgschaften anwendbar! (IBR 2004, 501)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 156
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.01.2002 - IX ZR 204/00

    Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern im Rahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2004 - 3 U 162/02
    Der BGH musste diese Frage in seinem Urteil vom 24.01.2002 (ZIP 2002, 428 = NJW 2002, 1198) nicht entscheiden.

    Zwar lässt sich aus dem Wortlaut der Vorschrift des § 648a Abs. 2 S. 2 BGB nicht eindeutig und zweifelsfrei beantworten, ob die Bestimmung auch auf vertraglich vereinbarte Sicherheitsleistungen anzuwenden ist (vgl. BGH ZIP 2002, 428).

  • OLG Oldenburg, 10.06.1998 - 2 U 74/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Unwirksamkeit einer Bürgschaft; Verbesserung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2004 - 3 U 162/02
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung an, dass diese Vorschrift lediglich auf eine gem. § 648a BGB nachträglich verlangte Sicherheitsleistung Anwendung findet, die mit Fristsetzung und Leistungsverweigerung verbunden ist, dagegen weitergehende Sicherheiten frei vereinbart werden können (Palandt/Sprau § 648a RN 4; Hofmann/Koppmann, Die neue Bauhandwerkersicherung, 3. Aufl., S. 122; Leinemann/Sterner, BauR 2000, 1414, 1415 ff; OLG Oldenburg, MDR 99, 89; OLG München, IBR 1999, 164).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.1999 - 21 U 59/99

    Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2004 - 3 U 162/02
    Andere verstehen die Vorschrift demgegenüber in einem auch vertragliche Vereinbarungen erfassenden Sinne (Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, 14. Aufl., Anhang 2 BGB Rdnr. 211; Staudinger-Peters, BGB, Neubearbeitung 2000, § 648a Rdnr. 27; wohl auch Soergel in MünchKomm. BGB, 3. Aufl., § 648a Rdnr. 45; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf BauR 2000, 919; OLG Celle IBR 2000, 377).
  • OLG Celle, 06.06.2000 - 16 U 36/00

    Werkvertrag; Bürgschaft auf erstes Anfordern ; Anspruch auf Sicherheitsleistung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2004 - 3 U 162/02
    Andere verstehen die Vorschrift demgegenüber in einem auch vertragliche Vereinbarungen erfassenden Sinne (Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, 14. Aufl., Anhang 2 BGB Rdnr. 211; Staudinger-Peters, BGB, Neubearbeitung 2000, § 648a Rdnr. 27; wohl auch Soergel in MünchKomm. BGB, 3. Aufl., § 648a Rdnr. 45; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf BauR 2000, 919; OLG Celle IBR 2000, 377).
  • OLG München, 01.03.1999 - 26 U 4903/98

    Bürgschaft auf erstes Anfordern: Kann Bürge unwirksame Vereinbarung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2004 - 3 U 162/02
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung an, dass diese Vorschrift lediglich auf eine gem. § 648a BGB nachträglich verlangte Sicherheitsleistung Anwendung findet, die mit Fristsetzung und Leistungsverweigerung verbunden ist, dagegen weitergehende Sicherheiten frei vereinbart werden können (Palandt/Sprau § 648a RN 4; Hofmann/Koppmann, Die neue Bauhandwerkersicherung, 3. Aufl., S. 122; Leinemann/Sterner, BauR 2000, 1414, 1415 ff; OLG Oldenburg, MDR 99, 89; OLG München, IBR 1999, 164).
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Rechtsprechung
   OLG München, 04.12.2003 - 6 U 4309/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5010
OLG München, 04.12.2003 - 6 U 4309/03 (https://dejure.org/2003,5010)
OLG München, Entscheidung vom 04.12.2003 - 6 U 4309/03 (https://dejure.org/2003,5010)
OLG München, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 6 U 4309/03 (https://dejure.org/2003,5010)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Presseanzeigen für Reisen müssen nicht die Prospektangaben nach § 4 BGB-InfoV enthalten

  • Wolters Kluwer

    Gestaltung und Inhalt eines Reiseprospekts; Unterschied zwischen Reisebeschreibungen und Reiseprospekten; Unterschied zwischen unterlassener vorgeschriebener Angabe zur irreführenden Angabe; Anforderungen an Reisebeschreibung und Reiseprospekt

  • Judicialis

    UKlaG § 2; ; UKlaG § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB-InfoVO § 4 Abs. 1 Nr. 7

  • rechtsportal.de

    Zum Begriff des "Prospektes" und zu den Voraussetzungen des § 4 BGB -InfoVO bei einer Zeitungsanzeige

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zeitungsanzeige ist kein Reiseprospekt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 915
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG München I, 01.07.2003 - 33 O 2642/03

    Fehlen eines Hinweises in einer Werbeanzeige darauf, bis zu welchem Zeitpunkt die

    Auszug aus OLG München, 04.12.2003 - 6 U 4309/03
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I, 33 O 2642/03, vom 01.7.2003 aufgehoben.
  • OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 6 U 101/07

    Informationspflicht von Reiseveranstaltern: Pflicht zur Angabe von Anzahlung und

    Diesem Umstand trägt die Entscheidung des Oberlandesgericht München Rechnung (OLG München, Urt. v. 04.12.2003 - 6 U 4309/03, NJW-RR 2004, 915, juris-Tz 35), die unter Berufung auf einen früheren Richtlinienentwurf (BT-Drucks. 11/3701, S. 6 ff - Bl. 79 ff) zwischen Beschreibungen in Zeitungsanzeigen und solchen in Broschüren differenziert.
  • OLG Frankfurt, 11.10.2007 - 6 U 110/07

    Pauschalreisevertrag: Pflicht zur Angabe von variablen Reisepreisen bei

    Aus der Entscheidung des OLG München vom 4. Dezember 2003 (NJW-RR 2004, 915) kann die Beklagte nichts für sich Günstiges herleiten, weil es dort um die Frage ging, unter welchen Voraussetzungen eine Zeitungsanzeige unter den Begriff "Prospekt" im Sinne von § 4 BGB-InfoV zu subsumieren ist.
  • LG Frankfurt/Main, 27.04.2007 - 12 O 131/06

    Unlauterer Wettbewerb: Anforderungen an eine Werbeanzeige eines

    Für einen vergleichbaren Fall hat das OLG München im Urteil vom 04.12.2003 die Anwendbarkeit des § 4 BGB-Info-VO verneint (NJW-RR 2004, 915).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.09.2003 - 4 WF 91/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6707
OLG Köln, 03.09.2003 - 4 WF 91/03 (https://dejure.org/2003,6707)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.09.2003 - 4 WF 91/03 (https://dejure.org/2003,6707)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. September 2003 - 4 WF 91/03 (https://dejure.org/2003,6707)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die abschlägige Bescheidung eines Antrags auf Erteilung der Vollstreckungsklausel; Voraussetzung eines durch den Gläubiger zu beweisenden Eintritts einer anderen Tatsache als einer Sicherheitsleistung im Klauselverfahren; Abschluss eines ...

  • Judicialis

    RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO §§ 567 ff.; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 724; ; ZPO § 726; ; ZPO § 726 Abs. 1; ; ZPO § 726 Abs. 2; ; ZPO § 888

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 726
    Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrags im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs; Vollstreckungsklausel für einen Prozessvergleich

  • ibr-online

    Familienrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.06.1986 - IX ZR 141/85

    Durchsetzung eines durch Prozeßvergleich begründeten Anspruchs auf Abgabe einer

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2003 - 4 WF 91/03
    Dieser Anspruch kann von der Antragstellerin entweder im Klagewege (vgl. § 894 ZPO) durch Erhebung einer auf Abschluß eines dem Vergleich entsprechenden Vertrages bzw. auf Abgabe eines entsprechenden Angebots durch den Antragsgegner bzw. auf Annahme eines von der Antragstellerin vorgelegten Angebots geltend gemacht oder er kann im Vollstreckungswege gemäß § 888 ZPO, wonach der Gläubiger vom Schuldner durch die Verhängung von Zwangsgeld oder Zwangshaft die Angabe einer geschuldeten Willenserklärung erzwingen kann (vgl. BGHZ 98, 127, 129; OLG Köln MDR 1975, 586; s. auch Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Band I 3. Aufl. § 887 Rdn. 11, § 888 Rdn. 4, 15), durchgesetzt werden.
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 256/92

    Umfang des Klageantrags auf Abschluß eines nach einem Vorvertrag geschuldeten

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2003 - 4 WF 91/03
    Ein Vorvertrag kommt durch die verbindliche Einigung zustande, einen seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmten oder unter Berücksichtigung allgemeiner Auslegungsregeln sowie des dispositiven Rechts zumindest bestimmbaren Hauptvertrag abzuschließen (vgl. BGH NJW-RR 1994, 317, 318).
  • OLG Koblenz, 24.03.1997 - 10 W 107/97
    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2003 - 4 WF 91/03
    Ob darüber hinaus die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung der Antragstellerin als Gläubigerin abhängt, kann aber letztlich auf sich beruhen, weil § 726 Abs. 2 ZPO allgemeiner Auffassung zufolge auf die Vollstreckung aus (Prozeß-) Vergleichen ohnehin keine Anwendung findet (vgl. OLG Koblenz RPfleger 1997, 445; Thomas/Putzo aaO § 726 Rdn. 4; Musielak/Lackmann, ZPO 3. Aufl. § 726 Rdn. 7; Schuschke/Walker aaO § 726 Rdn. 16 a. E.).
  • OLG Köln, 16.10.1974 - 16 W 80/74
    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2003 - 4 WF 91/03
    Dieser Anspruch kann von der Antragstellerin entweder im Klagewege (vgl. § 894 ZPO) durch Erhebung einer auf Abschluß eines dem Vergleich entsprechenden Vertrages bzw. auf Abgabe eines entsprechenden Angebots durch den Antragsgegner bzw. auf Annahme eines von der Antragstellerin vorgelegten Angebots geltend gemacht oder er kann im Vollstreckungswege gemäß § 888 ZPO, wonach der Gläubiger vom Schuldner durch die Verhängung von Zwangsgeld oder Zwangshaft die Angabe einer geschuldeten Willenserklärung erzwingen kann (vgl. BGHZ 98, 127, 129; OLG Köln MDR 1975, 586; s. auch Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Band I 3. Aufl. § 887 Rdn. 11, § 888 Rdn. 4, 15), durchgesetzt werden.
  • OLG Dresden, 30.07.2019 - 4 U 1595/19

    Neue Klage nach einem unwirksamen Prozessvergleich

    Der Zulässigkeit einer auf Abgabe einer Willenserklärung gerichteten Leistungsklage steht auch nicht entgegen, dass der Gläubiger nach § 888 ZPO aus dem Vergleich vorgehen könnte (vgl. BGH, a.a.O. und OLG Köln, Beschluss vom 03. September 2003 - 4 WF 91/03 -, Rn. 5, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.02.2004 - 13 W 57/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6718
OLG Stuttgart, 20.02.2004 - 13 W 57/03 (https://dejure.org/2004,6718)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.02.2004 - 13 W 57/03 (https://dejure.org/2004,6718)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Februar 2004 - 13 W 57/03 (https://dejure.org/2004,6718)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter; Gerichtliche Pflicht zur Überprüfung der vom Antragsteller gemachten Angaben; Erfordernis einer vollständigen Ausschöpfung vorhandener Barmittel ; Berücksichtigung von Masseschulden und Massekosten

  • Judicialis

    ZPO § 116 Satz 1 Nr. 11

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 116 Satz 1 Nr. 11
    Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit für den Insolvenzverwalter beim Prozesskostenhilfebewilligungsantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1205
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.04.2003 - 2 AZB 78/02

    Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für Insolvenzverwalter -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2004 - 13 W 57/03
    Der Masse dürfen außerdem nicht die Mittel entzogen werden, die zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Insolvenzverfahrens anderweitig benötigt werden (BAG ZIP 2003, 1947).
  • OLG Köln, 05.04.1994 - 20 W 10/94

    Prozeßkostenhilfe für den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2004 - 13 W 57/03
    Nur ein nach Abzug der Masseschulden und Massekosten verbleibender Restbarbestand kann für die Deckung der Kosten eines beabsichtigten Verfahrens des Konkursverwalters herangezogen werden (OLG Köln ZIP 1994, 724; OLG München ZIP 1996, 512 und OLG-Report 1998, 300).
  • OLG München, 14.02.1996 - 3 W 721/96

    Prozeßkostenhilfe für den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2004 - 13 W 57/03
    Nur ein nach Abzug der Masseschulden und Massekosten verbleibender Restbarbestand kann für die Deckung der Kosten eines beabsichtigten Verfahrens des Konkursverwalters herangezogen werden (OLG Köln ZIP 1994, 724; OLG München ZIP 1996, 512 und OLG-Report 1998, 300).
  • OLG Köln, 11.06.1990 - 16 W 36/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2004 - 13 W 57/03
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter setzt die vollständige Ausschöpfung vorhandener Barmittel nicht voraus (OLG Köln ZIP 1990, 936; OLG Bremen OLG-Report 1997, 242).
  • BVerwG, 08.02.2006 - 8 PKH 4.05

    Bedürftigkeit und Zumutbarkeit als Voraussetzungen für die Gewährung von

    Allerdings bleibt stets im Einzelfall zu prüfen, ob für erst in der Zukunft fällig werdende Masseverbindlichkeiten ebenfalls keine freien Mittel zur Verfügung stünden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Februar 2004, MDR 2004, 1205 ; OLG Köln, Beschluss vom 10. September 2002, ZInsO 2003, 85).
  • LG Berlin, 29.11.2012 - 90 O 29/12

    Prozesskostenhilfe für "Vorratssicherheit"?

    Das Gericht braucht im Rahmen des Prozesskostenhilfebewilligungsverfahrens keine eigenen Nachforschungen anzustellen, sondern darf sich auf die Angaben des Insolvenzverwalters verlassen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.2.2004, 13 W 57/03, Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 08.01.2004 - 1 U 70/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4082
OLG Oldenburg, 08.01.2004 - 1 U 70/03 (https://dejure.org/2004,4082)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.01.2004 - 1 U 70/03 (https://dejure.org/2004,4082)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Januar 2004 - 1 U 70/03 (https://dejure.org/2004,4082)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verbraucherschutz: Widerrufsrecht und Schriftformerfordernis bei einem Ratenlieferungsvertrag mit einer 200 EUR nicht übersteigenden Zahlungsverpflichtung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 UKlaG ; § 505 Abs. 2 BGB ; § 491 Abs. 2 BGB ; § 2 Abs. 1 UnklaG ; § 3 Abs. 1 Nr. 1 UnklaG ; § 3 Nr. 1 VerbrKrG a. F.; § 2 VerbrKrG a. F.
    Klage auf Unterlassung des Telefonvertriebs von Zeitschriften im Kurzabonnement; Anwendbarkeit von verbraucherschützenden Vorschriften auf den Vertrieb mit Kurzabonnements; Zahlungsverpflichtungen des Verbrauchers bei fortlaufenden Zeitschriftenabonnement mit ...

  • aufrecht.de

    (Kein) Widerruf von Zeitschriftenabos

  • Judicialis

    BGB § 505 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 491 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 505 Abs. 1 S. 1

  • RA Kotz

    Zeitschriftenabonnement bis 200 € und Widerrufsrecht

  • rechtsportal.de

    Zeitschriftenabonnement als Ratenlieferungsvertrag: Wegfall des Widerrufsrechtes und des Schriftformerfordernisses wegen Bagatellklausel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klage auf Unterlassung des Telefonvertriebs von Zeitschriften im Kurzabonnement; Anwendbarkeit von verbraucherschützenden Vorschriften auf den Vertrieb mit Kurzabonnements; Zahlungsverpflichtungen des Verbrauchers bei fortlaufenden Zeitschriftenabonnement mit ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zeitschriftenabo per Telefon? - Zu den Verbraucherrechten im Abonnementvertrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 701
  • MDR 2004, 800
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.12.1994 - VIII ZR 46/94

    Anwendung des VerbrKrG auf den Bezug von Waren im Rahmen eines Franchisevertrages

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.01.2004 - 1 U 70/03
    Nach altem Recht war streitig, ob die für Kreditverträge geltende Bagatellgrenze von 200 EUR entsprechend auch auf Ratenlieferungsverträge anzuwenden war, was teilweise wegen der vergleichbaren (fehlenden) Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers bejaht (vgl. Palandt/Putzo, BGB, 61. Aufl., § 2 VerbrKrG, Rdnr. 9; MK/Ulmer, BGB, 3. Aufl., § 2 VerbrKrG, Rdnr 9), aber wohl überwiegend verneint wurde (vgl. BGHZ 128, 156, 163/164 für § 3Abs. 1 Nr. 2 VerbrKG; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 635; Staudinger/KessalWulf, § 2 VerbrKG, Rdrn.
  • BGH, 09.07.1987 - III ZR 229/85

    Auszahlung eines Darlehens durch Auszahlung auf ein verpfändetes Festgeldkonto

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.01.2004 - 1 U 70/03
    Danach fallen nach zutreffender und ganz überwiegender Auffassung Zeitschriftenabonnementverträge unter § 505 Abs. 1 Nr. 2 BGB (vgl. Palandt/Putzo, BGB, 63. Aufl., § 505, Rdnr.7; AnwKomBGB Schuldrecht/Reiff, § 505 BGB, Rdnr.10; Bamberger/Roth/Möller/Wendehorst, BGB, § 505, Rdnr. 10.; vgl. auch BGH NJW 1987, 123 zu § 1c Nr. 2 AbzG).
  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 89/89

    Widerrufsbelehrung bei Vorauszahlung; Anwendung des AbzG auf Probeabonnement ohne

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.01.2004 - 1 U 70/03
    Ob entgegen dem Wortlaut des § 505 Abs..1 Nr. 2 BGB der Anwendungsbereich dieser Norm von vornherein aus teleologischen Erwägungen auf Verträge zu beschränken ist, bei denen die vom Verbraucher zu leistende Vergütung in Teilzahlungen zu erbringen ist und sich nicht in einer sofortigen, einmaligen Zahlung erschöpft, wie etwa bei einem sofort bezahlten einmonatigen Probeabonnement oder Jahresabonnement, die sich nicht verlängern, kann hier dahingestellt bleiben (vgl. zum Streitstand Bamberger/Roth/ Möller/Wendehorst, § 505 BGB, Rdnr.11; sowie für die entsprechenden Problematik bei § 1c Nr. 2 AbzG BGH NJW 1990, 1046; NJW-RR 1990, 562).
  • BGH, 07.12.1989 - I ZR 139/87

    Börseninformationsblatt; Anwendung des AbzG für einjähriges Abonnement ohne

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.01.2004 - 1 U 70/03
    Ob entgegen dem Wortlaut des § 505 Abs..1 Nr. 2 BGB der Anwendungsbereich dieser Norm von vornherein aus teleologischen Erwägungen auf Verträge zu beschränken ist, bei denen die vom Verbraucher zu leistende Vergütung in Teilzahlungen zu erbringen ist und sich nicht in einer sofortigen, einmaligen Zahlung erschöpft, wie etwa bei einem sofort bezahlten einmonatigen Probeabonnement oder Jahresabonnement, die sich nicht verlängern, kann hier dahingestellt bleiben (vgl. zum Streitstand Bamberger/Roth/ Möller/Wendehorst, § 505 BGB, Rdnr.11; sowie für die entsprechenden Problematik bei § 1c Nr. 2 AbzG BGH NJW 1990, 1046; NJW-RR 1990, 562).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1993 - 14 U 115/92

    Anwendbarkeit; Verbraucherkreditgesetz; Vertragsurkunde; Teillieferung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.01.2004 - 1 U 70/03
    Nach altem Recht war streitig, ob die für Kreditverträge geltende Bagatellgrenze von 200 EUR entsprechend auch auf Ratenlieferungsverträge anzuwenden war, was teilweise wegen der vergleichbaren (fehlenden) Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers bejaht (vgl. Palandt/Putzo, BGB, 61. Aufl., § 2 VerbrKrG, Rdnr. 9; MK/Ulmer, BGB, 3. Aufl., § 2 VerbrKrG, Rdnr 9), aber wohl überwiegend verneint wurde (vgl. BGHZ 128, 156, 163/164 für § 3Abs. 1 Nr. 2 VerbrKG; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 635; Staudinger/KessalWulf, § 2 VerbrKG, Rdrn.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 16.03.2004 - 4 U 247/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3199
OLG Nürnberg, 16.03.2004 - 4 U 247/04 (https://dejure.org/2004,3199)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.03.2004 - 4 U 247/04 (https://dejure.org/2004,3199)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. März 2004 - 4 U 247/04 (https://dejure.org/2004,3199)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei Ankündigung des Berufungsgerichts, die Berufung zurückweisen zu wollen; Ankündigung der Berufungszurückweisung mit oder unmittelbar nach der Berufungsbegründung; Anspruch des Berufungsgegners auf Prozesskostenhilfe; Notwendigkeit der ...

  • Judicialis

    ZPO § 119 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 522 Abs. 2

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO §§ 119 Abs. 1 Satz 2, § 522 Abs. 2
    PKH für Berufungsgegner bei Zurückweisungsbeschluss

  • archive.org PDF, S. 24 (Kurzinformation)

    § 522 Absatz 2 ZPO
    Prozesskostenhilfe für Gegner im Beschlussverfahren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Überflüssig: PKH-Bewilligung bei angekündigter Berufungszurückweisung

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 3 O 4913/02
  • OLG Nürnberg, 16.03.2004 - 4 U 247/04

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 961
  • FamRZ 2005, 46
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.03.2004 - 4 U 247/04
    Damit ist zugleich die Notwendigkeit entfallen, der Klägerin für die Zeit ab 11.3.2004 (Eingang des Prozeßkostenhilfeantrags) Prozeßkostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen (OLG Düsseldorf, MDR 2003, 658 f.; Zöller-Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 119 Rn. 55; vgl. für den Fall der Rechtsmittelverwerfung nach § 522 Abs. 1, § 552 Abs. 1 ZPO auch BGH NJW 1982, 446; FamRZ 1988, 942/NJW-RR 2001, 1009; Thomas-Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 119 Rn. 13; insoweit a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 806).
  • BGH, 07.02.2001 - XII ZR 26/99

    Prozeßkostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen eine Revision des Gegners

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.03.2004 - 4 U 247/04
    Damit ist zugleich die Notwendigkeit entfallen, der Klägerin für die Zeit ab 11.3.2004 (Eingang des Prozeßkostenhilfeantrags) Prozeßkostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen (OLG Düsseldorf, MDR 2003, 658 f.; Zöller-Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 119 Rn. 55; vgl. für den Fall der Rechtsmittelverwerfung nach § 522 Abs. 1, § 552 Abs. 1 ZPO auch BGH NJW 1982, 446; FamRZ 1988, 942/NJW-RR 2001, 1009; Thomas-Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 119 Rn. 13; insoweit a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 806).
  • BGH, 10.02.1988 - IVb ZR 67/87

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei vorzeitiger Rücknahme des Rechtsmittelgesuchs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.03.2004 - 4 U 247/04
    Damit ist zugleich die Notwendigkeit entfallen, der Klägerin für die Zeit ab 11.3.2004 (Eingang des Prozeßkostenhilfeantrags) Prozeßkostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen (OLG Düsseldorf, MDR 2003, 658 f.; Zöller-Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 119 Rn. 55; vgl. für den Fall der Rechtsmittelverwerfung nach § 522 Abs. 1, § 552 Abs. 1 ZPO auch BGH NJW 1982, 446; FamRZ 1988, 942/NJW-RR 2001, 1009; Thomas-Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 119 Rn. 13; insoweit a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 806).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - 4 UF 188/02

    Beantragung von Prozesskostenhilfe durch den Berufungsbeklagten bei angekündigter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.03.2004 - 4 U 247/04
    Damit ist zugleich die Notwendigkeit entfallen, der Klägerin für die Zeit ab 11.3.2004 (Eingang des Prozeßkostenhilfeantrags) Prozeßkostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen (OLG Düsseldorf, MDR 2003, 658 f.; Zöller-Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 119 Rn. 55; vgl. für den Fall der Rechtsmittelverwerfung nach § 522 Abs. 1, § 552 Abs. 1 ZPO auch BGH NJW 1982, 446; FamRZ 1988, 942/NJW-RR 2001, 1009; Thomas-Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 119 Rn. 13; insoweit a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 806).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.1995 - 2 U 12/94

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für den Berufungsbeklagten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.03.2004 - 4 U 247/04
    Damit ist zugleich die Notwendigkeit entfallen, der Klägerin für die Zeit ab 11.3.2004 (Eingang des Prozeßkostenhilfeantrags) Prozeßkostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen (OLG Düsseldorf, MDR 2003, 658 f.; Zöller-Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 119 Rn. 55; vgl. für den Fall der Rechtsmittelverwerfung nach § 522 Abs. 1, § 552 Abs. 1 ZPO auch BGH NJW 1982, 446; FamRZ 1988, 942/NJW-RR 2001, 1009; Thomas-Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 119 Rn. 13; insoweit a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 806).
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 180/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der

    Differenziert wird weiter hinsichtlich der Frage, ob dem bedürftigen Rechtsmittelgegner Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, wenn ihm eine Frist zur Äußerung gesetzt wurde (bejahend: OLG Schleswig - 14. ZS - NJW-RR 2009, 416, 417; OLG Celle Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 13 U 141/07 - juris Tz. 7; OLG Dresden - 6. ZS - MDR 2007, 423; verneinend für eine vorsorgliche Fristsetzung zur Erwiderung: OLG Celle - 4. ZS - OLGR 2007, 923 f.; OLG Nürnberg - 4. ZS - FamRZ 2005, 46 f.).
  • BGH, 30.06.2010 - XII ZB 80/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der

    Differenziert wird weiter hinsichtlich der Frage, ob dem bedürftigen Rechtsmittelgegner Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, wenn ihm eine Frist zur Äußerung gesetzt wurde (bejahend: OLG Schleswig - 14. ZS - NJW-RR 2009, 416, 417; OLG Celle Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 13 U 141/07 - juris Tz. 7; OLG Dresden - 6. ZS - MDR 2007, 423; verneinend für eine vorsorgliche Fristsetzung zur Erwiderung: OLG Celle - 4. ZS - OLGR 2007, 923 f.; OLG Nürnberg - 4. ZS - FamRZ 2005, 46 f.).
  • OLG Rostock, 03.11.2004 - 6 U 71/04

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Berufungsbeklagten bei noch

    Hierbei lässt der Senat ausdrücklich offen und dahinstehen, ob Ausnahmen von diesem Grundsatz für den Fall zuzulassen wären, dass das Begehren um Bewilligung von Prozesskostenhilfe - nicht die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst, denn eine solche Prüfung schließt § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO ausdrücklich aus - mutwillig erscheint oder sich aus bestimmten Umständen im Einzelfall ergibt, dass Zweifel an dem Rechtsschutzbedürfnis für einen Prozesskostenhilfeantrag anzubringen sind (vgl. in dieser Richtung OLG Nürnberg, MDR 2004, 961).
  • OLG Schleswig, 04.09.2008 - 14 U 73/08

    Versagung der Prozesskostenhilfe für Berufungsbeklagten

    b) Aber auch mit der Vorlage der Berufungsbegründung ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts jedenfalls in dem Fall, dass das Berufungsgericht unmittelbar nach Eingang der Berufungsbegründung darauf hingewiesen hat, dass es nach § 522 Abs. 2 ZPO vorzugehen beabsichtigt, grundsätzlich nicht notwendig und Prozesskostenhilfe daher nicht zu bewilligen (OLG Köln, MDR 2006, 947; OLG Nürnberg MDR 2004, 961; Zöller/Phillippi, a. a. O., § 119 Rdnr. 55).
  • OLG Zweibrücken, 05.12.2006 - 2 WF 181/06

    Europarecht: Vollstreckbarerklärung eines polnischen Unterhaltstitels

    Gleichwohl besteht nach allgemeiner Ansicht keine Befugnis des die Vollstreckung zulassenden Gerichtes zur Abhilfe einer gegen seine Entscheidung gerichteten Beschwerde (BtDrs. 11/351 S. 22; Zöller-Geimer, ZPO, 26. Aufl., § 11 AVAG Rdnr. 4; Kroppholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Aufl., Art. 43 EuGVVO Rdnr. 10; OLG Zweibrücken [3. Senat OLGR 2004, 261]).
  • OLG Dresden, 26.09.2006 - 6 U 889/06

    Kein Prozesskostenhilfeanspruch bei Zurückweisung der Berufung des Gegners

    Soweit hiergegen eingewendet wird, dies gelte nur dann, wenn das Berufungsgericht nicht unmittelbar nach Eingang der Berufungsbegründung darauf hinweist, dass es die Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückweisen will (so der Kläger im Umkehrschluss aus OLG Nürnberg, MDR 2004, 961) geht dies aus zwei Gründen fehl.
  • OLG München, 28.07.2009 - 20 U 2756/09

    Prozesskostenhilfe: Anspruch eines Berufungsgegners unter Berücksichtigung der

    Solches kann insbesondere nicht deshalb angenommen werden, weil die Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich ist, wenn das Berufungsgericht unmittelbar nach Eingang der Berufungsbegründung ankündigt, gem. § 522 Abs. 2 ZPO vorgehen zu wollen (so Fischer in Musielak, ZPO, 6. Aufl. § 119 Rnr. 16; OLG Nürnberg, B. v. 16.03.2004, MDR 2004, 961; OLG Köln, B. v. 20.01.2006, MDR 2006, 947 und OLG Dresden, B.v. 26.09.2006, MDR 2007, 423).
  • OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 11/07

    Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten bei beabsichtigter

    Nach Auffassung des Senats steht eine beabsichtigte bzw. mögliche Rechtsmittelzurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten nicht entgegen (ebenso: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NZV 2007, 88; OLG Rostock, OLG-NL 2005, 235; Fölsch, Die Berufungszurückweisung durch Beschluss im Blickpunkt aktueller Rechtsprechung, NJW 2006, 3521, 3523; Schellenberg, Der Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO in der gerichtlichen Praxis, MDR 2005, 610, 614; Schneider, AGS 2003, 214; a.A.: OLG Dresden, OLGR 2007, 117; OLG Köln, MDR 2006, 947; OLG Celle, MDR 2004, 598; OLG Nürnberg, MDR 2004, 961; OLG Düsseldorf, MDR 2003, 658; Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 119 Rn 55; Hk-ZPO/Rathmann/Pukall, § 119 Rn 14; Fischer in: Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 119 Rn 29).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.06.2004 - 12 W 60/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11213
OLG Naumburg, 18.06.2004 - 12 W 60/04 (https://dejure.org/2004,11213)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.06.2004 - 12 W 60/04 (https://dejure.org/2004,11213)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Juni 2004 - 12 W 60/04 (https://dejure.org/2004,11213)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Prozessgebühr bei Rücknahme der Berufung; Voraussetzungen für die notwendige Verteidigung; Notwendigkeit der Mandatierung eines in der Nähe des Wohnortes ansässigen Rechtsanwaltes, wenn sich das Prozessgericht in einer anderen Stadt befindet; ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § ... 91 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 516 Abs. 3; ; ZPO § 568 Satz 1; ; BRAGO § 26; ; BRAGO § 28; ; BRAGO § 28 Abs. 2 Nr. 1; ; BRAGO § 28 Abs. 3 Satz 1, 2. Altern.; ; BRAGO § 31 I Nr. 1; ; BRAGO § 31 I Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Kostenerstattung - zweckentsprechende Rechtsverteidigung; Berufungsrücknahme vor Begründung; Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu auswärtigem Prozessgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2004 - 12 W 60/04
    Denn die Mandatierung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsortes einer Partei ansässigen Rechtsanwaltes stellt im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung dar, auch wenn das Prozessgericht sich an einem anderen Ort befindet, sofern der beauftragte Rechtsanwalt dort postulationsfähig ist; also auftreten darf (BGH MDR 2003, 233 ff.).
  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2004 - 12 W 60/04
    Auch wenn dieser Aspekt in Literatur und Rechtsprechung umstritten ist (vgl. zum Streitstand: BGH NJW 2003, 756, 757; Zöller/Herget, Rn. 13 zu § 91 ZPO, Stichwort Berufung; jeweils m. w. N.), vertritt der Senat die Ansicht, dass im Falle der Rücknahme auch einer nicht nur fristwahrend eingelegten Berufung der Berufungsbeklagte grundsätzlich nur einen Anspruch auf Erstattung der halben Prozessgebühr aus dem Streitwert des Berufungsverfahrens (13/20 Gebühr gemäß §§ 31 Abs. 1 Nr. 1, 32 Abs. 1, 11 BRAGO) hat, sofern der Berufungskläger bis zu diesem Zeitpunkt weder einen Berufungsantrag angekündigt, noch die Berufung begründet hat.
  • BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 92/02

    Reisekosten des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts; Festsetzung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2004 - 12 W 60/04
    Dementsprechend sind auch die Reisekosten des Prozessbevollmächtigten, die bei der Wahrnehmung von Terminen vor dem auswärtigen Prozessgericht entstehen, nach § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO erstattungsfähig (BGH NJW 2003, 1534), weswegen die angemeldeten Fahrtkosten in Höhe von 21, 06 EUR gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 BRAGO und das angemeldete Abwesenheitsgeld in Höhe von 31, 00 EUR gemäß § 28 Abs. 3 Satz 1, 2. Altern. BRAGO festzusetzen waren.
  • OLG Naumburg, 18.02.1997 - 4 W 243/96
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2004 - 12 W 60/04
    Denn die Stellung eines Sachantrages durch den Berufungsbeklagten, ohne dass eine Berufungsbegründung vorliegt, auf die inhaltlich eingegangen werden könnte, ist nicht geeignet, das Verfahren zu fördern und dient daher auch nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung (vgl. OLG Naumburg, JurBüro 1997, 484, 485).
  • OLG München, 30.05.2006 - 11 W 1223/06

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs des Berufungsbeklagten bei Verwerfung der

    Weiter ist es ganz herrschende Meinung, dass nach Rücknahme einer Berufung der Antrag auf eine Kostengrundentscheidung keinen Erstattungsanspruch hinsichtlich der dadurch entstehenden Verfahrensgebühr rechtfertigt, da gemäß § 516 Abs. 3 ZPO das Gericht von Amts wegen über die Kosten zu entscheiden hat, ein solcher Antrag also unnötig ist (OLG Hamburg, MDR 2003, 1261 ; Kammergericht, JurBüro 2004, 91 ; OLG München, FamRZ 2005, 738 = JurBüro 2004, 380; OLG Naumburg, JurBüro 2004, 661 ; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG , 17. Aufl., VV 3200 Rdn. 75; Hansens, BRAGO -Report 2003, 74 ff., 75; 95 ff., 96; Enders, JurBüro 2003, 561, 562 Nr. 2.2.).
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